Die EKHN gibt Zuschüsse für Instrumentenanschaffungen. Im Rahmen dieser Zuschussvergabe können auch außergewöhnliche Reparaturen bezuschusst werden.
Die Zuschussmittel der EKHN werden verwaltet vom Zentrum Verkündigung. Stellen Sie für Ihren Posaunenchor einen Antrag an die Leiterin des Zentrums Frau Bäuerle.
Zentrum Verkündigung
Pfrin. Sabine Bäuerle
Markgrafenstr. 14
60487 Frankfurt am Main
Fügen Sie bitte Ihrem Antrag einen einfachen „Kostenplan“ bei, aus dem hervorgeht, welche Kosten zu erwarten sind, mit welchen Zuschüssen Sie rechnen und wieviel Geld Ihre Kirchengemeinde / Ihr Posaunenchor dafür aufbringen kann. Zum Nachweis der erwarteten Kosten genügt für den Antrag ein Händlerangebot bzw. ein Reparaturkostenvoranschlag für die zu kaufenden bzw. zu reparierenden Instrumente.
Mit dem Bescheid über den gewährten Zuschuss werden Sie aufgefordert nach dem Erwerb / der Reparatur einen Verwendungsnachweis über die Zuschussmittel zu führen. Hierzu genügt es, eine Kopie der Rechnung an das Zentrum Verkündigung zu schicken.
Die Anträge der Posaunenchöre werden für je ein Halbjahr gesammelt, im Mai und im November wird das zur Verfügung stehende Geld nach einem feststehenden Verteilerschlüssel vergeben.
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Landesposaunenwarte zur Verfügung.